IV | Pauschale Beiträge | |
---|---|---|
Hörgerät alle 6 Jahre | Einseitige Versorgung | 840.- |
Beidseitige Versorgung | 1'650.- | |
Batterien jährlich | Einseitige Versorgung | 40.- |
Beidseitige Versorgung | 80.- | |
Reparaturen | Reparatur der Elektronik | 200.- |
jährlich ab 2. Betriebsjahr | Andere Reparaturen | 130.- |
Voraussetzungen | Ärztl. Diagnose und Gesamthörverlust von mindestens 20% |
AHV | Pauschale Beiträge | |
---|---|---|
Hörgerät alle 5 Jahre | Einseitige Versorgung | 630.- |
Beidseitige Versorgung | 1'237.50 | |
Voraussetzungen | Ärztl. Diagnose und Gesamthörverlust von mindestens 35% |
IV und AHV leisten Beiträge zur Anschaffung Ihrer Hörlösung, wenn eine entsprechende Diagnose seitens des Ohrenarztes vorliegt. Bei einem Gesamthörverlust von mindestens 35 % übernimmt die AHV alle 5 Jahre einen Anteil von 1237,50 CHF und die IV bei einem Gesamthörverlust von mindesten 20% alle 6 Jahre einen Anteil von 1650 CHF für eine beidseitige Hörgeräteversorgung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Terminvereinbarung mit einem Ohrenarzt und auch beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare der Versicherungen. Auch bei Härtefällen unterstützen wir Sie bei den notwendigen Abklärungen.
Gewisse Zusatzversicherungen der Krankenkassen leisten auch Beiträge zur Anschaffung Ihrer Hörlösung. Es lohnt sich hierfür einen Blick in den Versicherungsvertrag zu werfen oder bei der Krankenkasse nachzufragen. Wir können Sie hier auch unterstützen.
Sie können das Hörgerät frei auswählen, sofern es gemäss der Liste des Bundesamtes für Sozialversicherungen zugelassen ist.