Vergütungen seitens IV und AHV sowie Krankenkassen
IV und AHV leisten Beiträge zur Anschaffung Ihrer Hörlösung, wenn eine entsprechende Diagnose seitens des Ohrenarztes vorliegt. Gewisse Zusatzversicherungen der Krankenkassen leisten auch Beiträge zur Anschaffung Ihrer Hörlösung. Wir können Sie hier auch unterstützen.