Seestrasse 221a, 8700 Küsnacht

Was bezahlt die IV?

Nach einer Diagnose vom Ohrenarzt und einem Gesamthörverlust von mindestens 20 % übernimmt die IV alle 6 Jahre einen Beitrag von 1650 CHF für eine beidseitige Hörgeräte-Versorgung.

 

IVPauschale Beiträge
Hörgerät alle 6 JahreEinseitige Versorgung840.-
Beidseitige Versorgung1'650.-
Batterien jährlichEinseitige Versorgung40.-
Beidseitige Versorgung80.-
ReparaturenReparatur der Elektronik200.-
jährlich ab 2. BetriebsjahrAndere Reparaturen130.-
VoraussetzungenÄrztl. Diagnose und Gesamthörverlust von mindestens 20%

 

Zusätzlich können Sie bei der Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob auch diese einen Beitrag zu der Hörgeräteversorgung leistet. Gerne können Sie sich bei uns zu den Zusatzleistungen der Krankenkassen informieren.

 

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Beratung und weitere Informationen.