Nach einer Diagnose vom Ohrenarzt und einem Gesamthörverlust von mindestens 20 % übernimmt die IV alle 6 Jahre einen Beitrag von 1650 CHF für eine beidseitige Hörgeräte-Versorgung.
IV | Pauschale Beiträge | |
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Hörgerät alle 6 Jahre | Einseitige Versorgung | 840.- |
Beidseitige Versorgung | 1'650.- | |
Batterien jährlich | Einseitige Versorgung | 40.- |
Beidseitige Versorgung | 80.- | |
Reparaturen | Reparatur der Elektronik | 200.- |
jährlich ab 2. Betriebsjahr | Andere Reparaturen | 130.- |
Voraussetzungen | Ärztl. Diagnose und Gesamthörverlust von mindestens 20% |
Zusätzlich können Sie bei der Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob auch diese einen Beitrag zu der Hörgeräteversorgung leistet. Gerne können Sie sich bei uns zu den Zusatzleistungen der Krankenkassen informieren.
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