Für Hörgeräte Beiträge von AHV, IV bzw der Krankenkassen-Zusatz-Versicherungen ist eine Diagnose vom Ohrenarzt notwendig.
IV | Pauschale Beiträge | |
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Hörgerät alle 6 Jahre | Einseitige Versorgung | 840.- |
Beidseitige Versorgung | 1'650.- | |
Batterien jährlich | Einseitige Versorgung | 40.- |
Beidseitige Versorgung | 80.- | |
Reparaturen | Reparatur der Elektronik | 200.- |
jährlich ab 2. Betriebsjahr | Andere Reparaturen | 130.- |
Voraussetzungen | Ärztl. Diagnose und Gesamthörverlust von mindestens 20% |
AHV | Pauschale Beiträge | |
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Hörgerät alle 5 Jahre | Einseitige Versorgung | 630.- |
Beidseitige Versorgung | 1'237.50 | |
Voraussetzungen | Ärztl. Diagnose und Gesamthörverlust von mindestens 35% |
Sie können das Hörgerät frei auswählen, sofern es gemäss der Liste des Bundesamtes für Sozialversicherungen zugelassen ist.
Gewisse Zusatzversicherungen der Krankenkassen leisten auch Beiträge zur Anschaffung Ihrer Hörlösung. Es lohnt sich hierfür einen Blick in den Versicherungsvertrag zu werfen oder bei der Krankenkasse nachzufragen. Wir können Sie hier auch unterstützen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Terminvereinbarung mit einem Ohrenarzt und auch beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare für Hörgeräte Beiträge der AHV, IV bzw der Krankenkassen-Zusatz-Versicherungen. Auch bei Härtefällen unterstützen wir Sie bei den notwendigen Abklärungen.