Seestrasse 221a, 8700 Küsnacht

Hörgeräte Beiträge von AHV, IV und KK

Für Hörgeräte Beiträge von AHV, IV bzw der Krankenkassen-Zusatz-Versicherungen ist eine Diagnose vom Ohrenarzt notwendig.

 

IVPauschale Beiträge
Hörgerät alle 6 JahreEinseitige Versorgung840.-
Beidseitige Versorgung1'650.-
Batterien jährlichEinseitige Versorgung40.-
Beidseitige Versorgung80.-
ReparaturenReparatur der Elektronik200.-
jährlich ab 2. BetriebsjahrAndere Reparaturen130.-
VoraussetzungenÄrztl. Diagnose und Gesamthörverlust von mindestens 20%
AHVPauschale Beiträge
Hörgerät alle 5 JahreEinseitige Versorgung630.-
Beidseitige Versorgung1'237.50
VoraussetzungenÄrztl. Diagnose und Gesamthörverlust von mindestens 35%

 

AHV

 

IV

 

Sie können das Hörgerät frei auswählen, sofern es gemäss der Liste des Bundesamtes für Sozialversicherungen zugelassen ist.

 

Krankenkassen-Zusatzversicherungen

Gewisse Zusatzversicherungen der Krankenkassen leisten auch Beiträge zur Anschaffung Ihrer Hörlösung. Es lohnt sich hierfür einen Blick in den Versicherungsvertrag zu werfen oder bei der Krankenkasse nachzufragen. Wir können Sie hier auch unterstützen.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Terminvereinbarung mit einem Ohrenarzt und auch beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare für Hörgeräte Beiträge der AHV, IV bzw der Krankenkassen-Zusatz-Versicherungen. Auch bei Härtefällen unterstützen wir Sie bei den notwendigen Abklärungen.